DIE INITIATIVE DES BRUDER ANFÜHRERS BEZÜGLICH DER REVISION DER OTTAWA KONVENTION
Die Ottawa Konvention von 1997 über Landminen ist ein mangelhaftes und unvollständiges Dokument.
Es muss revidiert werden. Andernfalls sollten die Staaten die sich kopfüber angeschlossen haben, sich davon zurückziehen.
Es gibt stichhaltige Gründe dafür.
Ich möchte klar Darlegen warum die Ottawa Konvention und ihre Protokolle ein täuschendes Abkommen darstellen, welches vom Ansatz her missverstanden wurde. Falls die Konvention eingeführt werden sollte, könnte dass verheerende Folgen mit sich bringen. Es hat Unklarheiten zwischen Notwendigem und Nicht-Notwendigem, Schädlichem und Unschädlichem, Vernünftigem und Unvernünftigem, geschaffen.
Meine Darlegung zeigt, dass man entweder die Konvention neu formulieren müsste, oder
sich ganz von ihr zurückziehen sollte.
Gewisse Aspekte der 1997 Ottawa Konvention kommen der Menschheit zugute und sollten eingeführt werden:
1 Die Entfernung von antipersonnel Minen und antitank Minen
2 Die Behandlung und Rehabilitation ihrer Opfer.
3 Die Rehabilitation der betroffenen Gegenden.
Andere Aspekte der Konvention dagegen, können nicht akzeptiert werden:
- Ein generelles Verbot für die Herstellung von Landminen.
- Die Vernichtung aller Vorräte von Landminen.
Falls wir wirklich um die Sicherheit der Menschheit und deren Lebensraum besorgt sind, müssen wir folgende, drastische Massnamen bezüglich der Rüstung nehmen:
- Ein generelles Verbot für die Herstellung und den Besitz von Massenvernichtungswaffen. Es muss absolute Priorität für die Abschaffung dieser Waffen gelten, und nicht Landminen.
- Die Abschaffung und ein Verbot für alle offensiven Waffen.
- Ein generellen Verbot für das setzen von Landminen in fremde Länder.
Die Länder die es trotzdem tun, müssen für die Entsorgung der Minen
und für die Entschädigungen der Betroffenen aufkommen.
Minen sind keine offensive Waffen. Sie sind statisch und werden nicht vom Wind verstreut. Eine Mine ist eine passive Verteidigungswaffe.
Es ist die schwächste und einfachste Verteidigungswaffe. Es ist das letzte Mittel um Feinde davon abzuhalten die Grenzen zu überqueren. Es ist die schwächste Verteidigungsmöglichkeit des Vaterlandes gegen eine fremde Besetzung.
Wie könnte man ohne sie das Leben und den Grundbesitz von Bürgern verteidigen? Würde diese einfache, defensive Waffe verboten, wie könnten sich dann die Angegriffenen, die weder wirkungsvolle offensive , noch defensive Waffen besitzen, sich gegen einen stärkeren Angreifer verteidigen, der in der Lage ist , ihre Genzen zu überqueren und ihr Land zu erobern. Ist es nicht, dass ein Verbot von Landminen einem Verbot seine eigene Grenze, sein Land und Zuhause zu verteidigen, gleichkommen würde? Bedeutet es nicht dem Feind das Recht einzugestehen die Grenzen zu überqueren und unbehindert in das Vaterland einzumarschieren?
Ein Verbot von Landminen würde das einfachste Mittel das eigene Land zu verteidigen, ausschliessen und somit die Schwächsten zur Kapitulation zwingen. Es würde ihnen nur noch Messer und Keule zur Selbstverteidigung übrig bleiben. Genau das bedeutet die Ottawa Konvention.
Mächtige Länder brauchen keine Landminen um sich zu beschützen. Minen sind die Selbsverteidigungswaffe der schwachen Länder. Starke Staaten die mit ihren tödlichen strategischen Waffen mühelos andere Länder angreifen können, haben sich nicht mit den Bedürfnissen der schwachen auseinandergesetzt, die keine Angriffswaffen besitzen und nur auf defensive Waffen wie Minen zurückgreifen können. Die von Landminen am stärksten betroffenen Länder sind diejenige die einer ausländischen Aggression ausgesetzt wurden. Gleichwohl sind die von Lakaien des Kolonialismus regierten Länder stark betroffen. Sie sind das Resultat von Kolonialismus, Aggression und fremder Einmischung. Deshalb müssen diese bösen Praktiken abgeschafft werden damit man nicht versucht wird Landminen zu benutzen. Minen sind die Folge und nicht die Ursache von Aggression.
Die Ottawakonvention muss überprüft werden. Andernfalls müssen die Staaten, die überredet oder gar getäuscht wurden ihr beizutreten, sich zurückziehen. Das ist unter Artikel (20) der Konvention möglich.